Unsere Leistungen / FAQ
Wer sind wir?
Die Literar-Mechana wurde im Jahr 1959 von Autor/inn/en und Verleger/inne/n gemeinsam gegründet, um die Rechte an Sprachwerken kollektiv wahrzunehmen. Solche Zusammenschlüsse nennt das Gesetz Verwertungsgesellschaften.
Infoblatt der Literar-Mechana
Warum gibt es uns?
Die technische Entwicklung ermöglicht eine Vielzahl von Werknutzungen, die für die/den einzelne/n Autor/in und Verleger/in nicht mehr überschaubar, geschweige denn kontrollierbar sind. Zahlreiche "Verwerter" (Nutzer/innen) wie Hörfunk- und Fernsehstationen,Kabel- und Satellitenbetreiber/innen,Ton- und Bildtonproduzent/inn/en,Gastwirte undprivate Nutzer/innen bedienen sich der Werke vieler Urheber/innen. Dort, wo die Wahrnehmungsmöglichkeiten der/des Einzelnen enden, werden wir für sie/ihn tätig.
Aber wir dienen auch den Interessen der Verwertenden: Ein Veranstalter, der Werke verschiedener Urheber/innen aufführen will, kann an einer Stelle die erforderlichen Rechte erwerben.
Für wen sind wir da?
Wir verwalten die Rechte von
- Schriftstellerinnen und Schriftstellern
- Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren
- Journalistinnen und Journalisten
- wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren und
- Übersetzerinnen und Übersetzern
- sowie von deren Rechtsnachfolger/inne/n und Verleger/inne/n.
Beitreten kann jede/r Urheber/in bzw. Verleger/in, die/der österreichischer Staatsbürger/in ist oder ihren/seinen ordentlichen Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich hat. Angehörige von EU- und EWR-Staaten sind österreichischen Staatsbürger/inne/n gleichgestellt.
Was tun wir?
Wir heben als Treuhänder der Rechteinhaber/innen Entgelte für die Verwertung urheberrechtlicher Nebenrechte ein und leiten sie an die Autor/inn/en und Verleger/innen – die „Bezugsberechtigten“ – gemäß den Verteilungsbestimmungen weiter.
Dafür schließen wir aufgrund der uns eingeräumten Rechte Gesamtverträge mit Dachverbänden und Einzelverträge mit Werknutzenden. Wir verwalten soziale und kulturelle Einrichtungen und setzen uns für ein modernes Urheberrechtsgesetz ein.
Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages betrauen Sie die Literar-Mechana mit der treuhändigen Wahrnehmung von Rechten und Vergütungsansprüchen.
Was passiert mit den Geldern?
Wir sind nicht auf Gewinn gerichtet und ziehen daher von den Lizenzerträgen lediglich die entstandenen Verwaltungskosten (Kosten für Einhebung, Erfassung, Dokumentation und Verteilung) ab.Die Spesenbelastung der Tantiemen der Literar-Mechana lag in den letzten Jahren jeweils zwischen 6% und 9%.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, feste Regeln aufzustellen, die ein willkürliches Vorgehen bei der Aufteilung ausschließen und dem Grundsatz entsprechen, dass das Schaffen hochwertiger Werke zu fördern ist. Diese festen Regelungen, in Gestalt unserer Verteilungsbestimmungen, legen fest, wie die einzelne Werknutzung abzurechnen ist. Dabei wird grundsätzlich nutzungsbezogen abgerechnet. Dies geschieht in Bereichen, in denen der konkrete Nutzungsvorgang mit vernünftigem Aufwand erfasst werden kann. Andernfalls werden durch Pauschalierungen oder repräsentative Erhebungen zum typischen Nutzerverhalten die Verteilungsgrundlagen geschaffen. Bei Massennutzungen ersetzen Vermutungen einer wahrscheinlichen Nutzung die Kontrolle des Nutzungsvorgangs.
Anfang Juli jeden Jahres rechnen wir im Rahmen unserer Hauptabrechnung die Tantiemen für das vergangene Jahr ab. Im Dezember erfolgt dann eine Nachverrechnung.
Sind wir auch im Ausland vertreten?
Unsere Bezugsberechtigten sind durch Gegenseitigkeitsverträge der Literar-Mechana mit Schwestergesellschaften auch im Ausland vertreten, ebenso ist das ausländische Repertoire in Österreich repräsentiert.
Wer kontrolliert uns?
Wir unterliegen der Kontrolle der aus Autor/inn/en und Verleger/inne/n zusammengesetzten Gremien (Generalversammlung und Aufsichtsrat), der Aufsicht der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, ferner des OLG Wien als Kartellgericht, und eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer.
Beschwerdemöglichkeit für Mitglieder
Wir hoffen, dass Sie mit dem Service der Literar-Mechana zufrieden sind. Sollte das einmal nicht der Fall sein, finden Sie hier das Informationsblatt zu den Möglichkeiten für Beschwerden und alternative Streitbeilegung.
Geschichte der Literar-Mechana
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine literarische Verwertungsgesellschaft wurden 1936 geschaffen. Sie führten zur Gründung der LVG. Das Gesetz sah eine treuhändige Verwaltung der Sende- und Vortragsrechte vor. Tatsächlich werden die Senderechte in Österreich von Autor/inn/en bzw. Verleger/inne/n selbst wahrgenommen. In Deutschland und in der Schweiz hingegen werden die Senderechte an nicht-dramatischen Werken (zum Teil) von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Deshalb wurden diese Rechte im Wahrnehmungsvertrag der LVG eingeräumt.
Im Jahr 1959 erfolgte die Gründung der Literar-Mechana, um die mechanischen Vervielfältigungsrechte kollektiv wahrnehmen zu können. Dies war notwendig, da die LVG diese Rechte aufgrund der gesetzlichen Beschränkung ihres Wahrnehmungsbereichs nicht übernehmen konnte. Die Agenden beider Gesellschaften wurden in einem gemeinsamen Büro unter einer Geschäftsleitung geführt.
Seit 2006 nimmt die Literar-Mechana für Autor/inn/en, Komponist/inn/en und Musikverleger/innen auch die Rechte und Vergütungsansprüche an Musiknoten wahr (ehemalige Musikedition). Seit 2007 nehmen wir auch die Agenden der ehemaligen Verwertungsgesellschaft LVG (staatlich genehmigte literarische Verwertungsgesellschaft) wahr. Sie besteht allerdings als Verein weiter. Ihre Aufgabe ist es, als Gesellschafterin der Literar-Mechana an deren Willensbildung mitzuwirken.