Unsere Leistungen
Wer sind wir?
Infoblatt der Literar-Mechana
Die Literar-Mechana wurde im Jahr 1959 von Autor/inn/en und Verleger/inne/n gemeinsam gegründet, um die Rechte an Sprachwerken kollektiv wahrzunehmen. Solche Zusammenschlüsse nennt das Gesetz Verwertungsgesellschaften.
Unsere Aufgabe
Wir heben als Treuhänder der Rechteinhaber/innen Entgelte für die Verwertung urheberrechtlicher Nebenrechte ein und leiten sie an die Autor/inn/en und Verleger/innen – die „Bezugsberechtigten“ – gemäß den Verteilungsbestimmungen weiter.
Für wen sind wir da?
Wir verwalten die Rechte von
- Schriftstellerinnen und Schriftstellern
- Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren
- Journalistinnen und Journalisten
- wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren und
- Übersetzerinnen und Übersetzern
sowie von deren Rechtsnachfolger/inne/n und Verleger/inne/n. Derzeit sind es über 23.000 inländische Bezugsberechtigte.
Unser Repertoire
Seit 2006 nimmt die Literar-Mechana für Autor/inn/en, Komponist/inn/en und Musikverleger/innen auch die Rechte und Vergütungsansprüche an Musiknoten wahr (ehemalige Musikedition).
Seit 2007 nehmen wir auch die Agenden der ehemaligen Verwertungsgesellschaft LVG (staatlich genehmigte literarische Verwertungsgesellschaft) wahr. Sie besteht allerdings als Verein weiter. Ihre Aufgabe ist es, als Gesellschafterin der Literar-Mechana an deren Willensbildung mitzuwirken.
Beitreten kann jede/r Urheber/in bzw. Verleger/in, die/der österreichischer Staatsbürger/in ist oder ihren/seinen ordentlichen Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich hat. Angehörige von EU- und EWR-Staaten sind österreichischen Staatsbürger/inne/n gleichgestellt.
Warum gibt es uns?
Die technische Entwicklung ermöglicht eine Vielzahl von Werknutzungen, die für die/den einzelne/n Autor/in und Verleger/in nicht mehr überschaubar, geschweige denn kontrollierbar sind. Zahlreiche "Verwerter" (Nutzer/innen) wie
- Hörfunk- und Fernsehstationen
- Kabel- und Satellitenbetreiber/innen
- Ton- und Bildtonproduzent/inn/en
- Gastwirte und
- private Nutzer/innen
bedienen sich der Werke vieler Urheber/innen. Dort, wo die Wahrnehmungsmöglichkeiten der/des Einzelnen enden, werden wir für sie/ihn tätig.
Aber wir dienen auch den Interessen der Verwertenden: Ein Veranstalter, der Werke verschiedener Urheber/innen aufführen will, kann an einer Stelle die erforderlichen Rechte erwerben.
Verwertungsgesellschaften sind also sowohl vom Gesichtspunkt des Schutzes des geistigen Eigentums als auch von der Interessenlage der Verwertenden bzw. Nutzer/innen her notwendig.
Geschichte der Literar-Mechana
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine literarische Verwertungsgesellschaft wurden 1936 geschaffen. Sie führten zur Gründung der LVG. Das Gesetz sah eine treuhändige Verwaltung der Sende- und Vortragsrechte vor. Tatsächlich werden die Senderechte in Österreich von Autor/inn/en bzw. Verleger/inne/n selbst wahrgenommen. In Deutschland und in der Schweiz hingegen werden die Senderechte an nicht-dramatischen Werken (zum Teil) von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Deshalb wurden diese Rechte im Wahrnehmungsvertrag der LVG eingeräumt.
Im Jahr 1959 erfolgte die Gründung der Literar-Mechana, um die mechanischen Vervielfältigungsrechte kollektiv wahrnehmen zu können. Dies war notwendig, da die LVG diese Rechte aufgrund der gesetzlichen Beschränkung ihres Wahrnehmungsbereichs nicht übernehmen konnte. Die Agenden beider Gesellschaften wurden in einem gemeinsamen Büro unter einer Geschäftsleitung geführt.
Zum 31.12.2006 haben sich LVG und Literar-Mechana zusammengeschlossen. Sämtliche Agenden werden seit dem 1.1.2007 nur mehr von der Literar-Mechana besorgt. Damit können die Arbeitsprozesse weiter gestrafft und eine Kosten sparende Verwaltung dauerhaft gewährleistet werden.
Was tun wir?
Wir
- schließen aufgrund der uns eingeräumten Rechte Gesamtverträge mit Dachverbänden und Einzelverträge mit Werknutzenden
- heben die Entgelte ein und ordnen sie den betreffenden Werken zu
- verteilen diese Gelder an Autor/inn/en und Verleger/innen
- verwalten soziale und kulturelle Einrichtungen und
- setzen uns für ein modernes Urheberrechtsgesetz ein.
Die Wahrnehmungsbereiche der Literar-Mechana
Die Literar-Mechana verwaltet kleine Rechte (= Rechte an nicht dramatischen Sprachwerken) sowie große Rechte (= Rechte an dramatischen Sprachwerken).
Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages betrauen Sie die Literar-Mechana mit der treuhändigen Wahrnehmung folgender Rechte und Vergütungsansprüche:
- Mechanische Vervielfältigung (große und kleine Rechte) Ihrer Werke zu Sendezwecken im Rundfunk- und Fernsehanstalten
- Öffentliche Wiedergabe (große und kleine Rechte) von Rundfunksendungen in Hotels, Restaurants etc. sowie in Schulen und Universitäten
- Speichermedien: Vervielfältigung von Sprachwerken auf unbespieltem Trägermaterial
- Kabel-TV: Weitersendung von literarischen Sprachwerken (Kabelentgelt)
- Reprographie: Vervielfältigung von Sprachwerken im Wege eines reprographischen Verfahrens zum eigenen Gebrauch
- Bibliothekstantieme: Verleihen von Werkstücken
- Schulbuch: Vervielfältigung einzelner Sprachwerke in Schulbüchern
- Öffentlicher Vortrag: Lesungen von literarischen Sprachwerken
- Ton- und Bildtonträger: Mechanische Vervielfältigung von Werken auf Datenträgern (CD, Video, DVD)
- Musiknoten: Vervielfältigung von Musiknoten in Schulbüchern und zum eigenen Gebrauch von Kirchen
- Senderecht: ausgenommen Österreich
Wer kontrolliert uns?
Wir unterliegen der Kontrolle der aus Autor/inn/en und Verleger/inne/n zusammengesetzten Gremien (Generalversammlung und Aufsichtsrat), der Aufsicht der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, ferner des OLG Wien als Kartellgericht, und eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers als Abschlussprüfer.
Beschwerdemöglichkeit für Mitglieder
Wir hoffen, dass Sie mit dem Service der Literar-Mechana zufrieden sind. Sollte das einmal nicht der Fall sein, finden Sie hier das Informationsblatt zu den Möglichkeiten für Beschwerden und alternative Streitbeilegung.
Kommt das Geld von alleine?
Nein, denn zuvor müssen Sie uns die Rechte an Ihren Werken in unseren Wahrnehmungsbereichen übertragen. Dies geschieht durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages.
Haben Sie einen solchen mit uns geschlossen, rechnen wir die Tantiemen teilweise eigenständig ab, indem wir die von uns für die Verteilung benötigten Daten selbst recherchieren. Teilweise sind wir auf Ihre Meldung angewiesen (bitte beachten Sie die Hinweise in den einzelnen Abteilungen).
Was passiert mit den Geldern?
Wir sind nicht auf Gewinn gerichtet und ziehen daher von den Lizenzerträgen lediglich die entstandenen Verwaltungskosten (Kosten für Einhebung, Erfassung, Dokumentation und Verteilung) ab.
Die Spesenbelastung der Tantiemen der Literar-Mechana lag in den letzten Jahren jeweils zwischen 6% und 9%.
Anfang Juli jeden Jahres rechnen wir im Rahmen unserer Hauptabrechnung die Tantiemen für das vergangene Jahr ab. Im Dezember erfolgt dann eine Nachverrechnung.
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, feste Regeln aufzustellen, die ein willkürliches Vorgehen bei der Aufteilung ausschließen und dem Grundsatz entsprechen, dass das Schaffen hochwertiger Werke zu fördern ist. Die festen Regelungen haben wir in Gestalt unserer Verteilungsbestimmungen geschaffen.
Diese legen fest, wie die einzelne Werknutzung abzurechnen ist. Dabei wird grundsätzlich nutzungsbezogen abgerechnet. Dies geschieht in Bereichen, in denen der konkrete Nutzungsvorgang mit vernünftigem Aufwand erfasst werden kann.
Bei Massennutzungen ersetzen Vermutungen einer wahrscheinlichen Nutzung die Kontrolle des Nutzungsvorgangs. So wird z.B. im Bereich der Öffentlichen Wiedergabe nicht jede Gaststätte, mit der ein Einzelvertrag geschlossen worden ist, das genaue Ablaufprogramm vorlegen, und diese unzähligen Nutzungen müssen nicht eigens von uns erfasst werden. Vielmehr knüpfen wir hier an den Sendevorgang im Fernsehen oder Hörfunk an, wobei wir vermuten, dass die Sendungen auch öffentlich wiedergegeben werden.
Sind wir auch im Ausland vertreten?
Unsere Bezugsberechtigten sind durch Gegenseitigkeitsverträge der Literar-Mechana mit Schwestergesellschaften auch im Ausland vertreten, ebenso ist das ausländische Repertoire in Österreich repräsentiert.
Gegenseitigkeitsverträge bestehen derzeit mit Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, den Niederlanden, Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, Norwegen, Schweden, Slowakei, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Polen, Bulgarien, Großbritannien, Irland, Finnland, Estland, Litauen, Japan, USA, Kanada, Australien und Neuseeland.