Zeitungen, Illustrierte, Tages- und Wochenzeitschriften, Publikumszeitschriften
Das in diesem Bereich wahrgenommene Recht ist:
Meldungen Verlage
Im Bereich Reprographievergütung (Zeitungen, Illustrierte, Tages- und Wochenzeitschriften, Publikumszeitschriften) wird die zugewiesene Summe gedrittelt: Sockelbetragsdrittel, Abonnementdrittel und Verbreitungsdrittel. Für das Abonnementdrittel benötigen wir eine entsprechende Meldung von Ihnen. Für die Beurteilung der Verbreitung ziehen wir die Daten aus der Österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK) bzw. der Mediaanalyse heran.
Die Auszahlung an den berechtigten Verlag erfolgt – je nach Ausgestaltung des Wahrnehmungsvertrages – an den VÖZ (Verband Österreichischer Zeitschriften), den ÖZV(Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedienverband) oder an den berechtigten Verlag.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Petra Rauch-Schmithausen