Zeitungen, Illustrierte, Tages- und Wochenzeitschriften, Publikumszeitschriften
Das in diesem Bereich wahrgenommene Recht ist:
Meldungen Verlage
Im Bereich Reprographievergütung (Zeitungen, Illustrierte, Tages- und Wochenzeitschriften, Publikumszeitschriften) wird die zugewiesene Summe gedrittelt: Sockelbetragsdrittel, Abonnementdrittel und Verbreitungsdrittel. Für das Abonnementdrittel benötigen wir eine entsprechende Meldung von Ihnen. Für die Beurteilung der Verbreitung ziehen wir die Daten aus der Österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK) bzw. der Mediaanalyse heran.
Die Auszahlung an den berechtigten Verlag erfolgt – je nach Ausgestaltung des Wahrnehmungsvertrages – an den VÖZ (Verband Österreichischer Zeitschriften), den ÖZV(Österreichischen Zeitschriften- und Fachmedienverband) oder an den berechtigten Verlag.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Petra Rauch-Schmithausen
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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