Wissenschaft
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Öffentliche Bibliothekstantieme (Bibliothekstantieme Wissenschaft)
- Reprographievergütung
- Schulbuch
Meldungen Verlage
Detaillierte Informationen zur Meldung entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
Verlage erhalten im Zuge der Endabrechnung 2019 unter gewissen Voraussetzungen eine Abrechnung im Bereich Reprografievergütung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitergehende Informationen zur Abrechnung finden Sie im Informationsblatt Abrechnung Verlage 2019.
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Online-Meldesystem
Verlagen von wissenschaftlichen Fach- und Sachbüchern steht unser Online-Meldesystem für den Bereich Wissenschaft zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Meldung bis zum 15.12 des jeweiligen Erscheinungsjahres abgeschlossen sein muss.
Erschienene wissenschaftliche und Fachzeitschriften melden Sie bitte über das Meldeformular wissenschaftliche und Fachzeitschriften, Ergänzungslieferungen in Loseblattwerken über das Meldeformular Loseblattwerke. Beide Formulare müssen bis 28. Februar des Folgejahres an uns retourniert werden.
Reprographie Wissenschaft und Fachverlage (Fach- und Sachbücher, Schulbücher und Lehrmedien), Wissenschaftliche und Fachzeitschriften
Ausschüttungen an Verlage können nach Maßgabe der Verteilungsbestimmungen nur erfolgen, wenn die entsprechenden Rechte und Vergütungsansprüche dem Verlag vertraglich vom Autor/von der Autorin eingeräumt sind (§§ 2 (2) und 4 (6) im Musterverlagsvertrag). Die Verlage bestätigen dies gegenüber der Literar-Mechana über das Online-Meldesystem („Garantieerklärung des Verlags“).
Weiters benötigen wir die ausdrückliche Zustimmung des Autors/der Autorin bei der Werkanmeldung.
Die von Autor/inn/en nicht gemeldeten Werke, die in österreichischen Verlagen erschienen sind, werden nach Maßgabe der VLB- und der VLS-Einträge (bei Zeitschriften und Skripten ohne ISBN nach Maßgabe der Verlagsmeldung) verteilt, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Autor/inn/enverrechnung (insbesondere Einstehen in wissenschaftlichen Bibliotheken in ausreichendem Umfang) vorliegen.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen: Manuela Haas, Barbara Grill, Mag. Claudia Kuenz
Bitte beachten Sie, dass wir Tantiemenbeträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens aber zu jeder Abrechnung.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an Michaela Schwab oder Sylvia Hartmann.
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