Wissenschaft
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Öffentliche Bibliothekstantieme (Bibliothekstantieme Wissenschaft)
- Reprographievergütung
- Schulbuch
Meldungen Verlage
Verlage erhalten im Zuge der Endabrechnung unter gewissen Voraussetzungen eine Abrechnung im Bereich Reprografievergütung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitergehende Informationen zur Abrechnung finden Sie im Informationsblatt Abrechnung Verlage.
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Detaillierte Informationen zur Meldung entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
Online-Meldesystem
Verlagen von wissenschaftlichen Fach- und Sachbüchern steht unser Online-Meldesystem für den Bereich Wissenschaft zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Meldung bis zum 15.Dezember des jeweiligen Erscheinungsjahres abgeschlossen sein muss.
Erschienene wissenschaftliche und Fachzeitschriften melden Sie bitte über das Meldeformular wissenschaftliche und Fachzeitschriften, Ergänzungslieferungen in Loseblattwerken über das Meldeformular Loseblattwerke. Beide Formulare müssen bis 28. Februar des Folgejahres an uns retourniert werden.
Um Ihnen die Eingabe bei der Meldung zu erleichtern, stellen wir einen detaillierten Leitfaden als PDF-Dokument zur Verfügung, in dem die einzelnen Schritte für die Meldung dargestellt sind.
Reprographie Wissenschaft und Fachverlage (Fach- und Sachbücher, Schulbücher und Lehrmedien), Wissenschaftliche und Fachzeitschriften
Ausschüttungen an Verlage erfolgen nach Maßgabe der Verteilungsbestimmungen. Der Verlag erklärt zugleich jedes Jahr gegenüber der Literar-Mechana, dass ihm in Bezug auf die von ihm gemeldeten Publikationen die entsprechenden Rechte (insbesondere Vervielfältigungs-, Verbreitungsrecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, etc) eingeräumt worden sind und die Beteiligung des Verlags nicht ausgeschlossen worden ist bzw für welche dies gegebenenfalls erfolgt ist. Zudem erklärt der Verlag, dass er zur Rückerstattung bereit ist, wenn es sich nachträglich erweist, dass er für das jeweilige Werk zur Geltendmachung des Verlagsanteils nicht berechtigt gewesen ist („Garantieerklärung des Verlags“).
Die von Autor/inn/en nicht gemeldeten Werke, die in österreichischen Verlagen erschienen sind, werden nach Maßgabe der VLB- und der VLS-Einträge (bei Zeitschriften und Skripten ohne ISBN nach Maßgabe der Verlagsmeldung) verteilt, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Autor/inn/enverrechnung (insbesondere Einstehen in wissenschaftlichen Bibliotheken in ausreichendem Umfang) vorliegen.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen: Manuela Haas und Barbara Grill
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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