Belletristik und Lyrik
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Hörfunk und Fernsehen: Wird Ihr Werk im Rahmen einer Hörfunk- oder Fernsehsendung genutzt, können Sie dafür Tantiemen erzielen.
- Öffentliche Bibliothekstantieme
- Öffentlicher Vortrag (Lesungen)
- Reprographievergütung
- Schulbuch
- Senderecht
- Ton- und Bildtonträger
Meldungen Urheber/innen
In diesem Bereich sind Meldungen durch die Bezugsberechtigten grundsätzlich nicht erforderlich, sie dienen jedoch der Ergänzung und Kontrolle.
Öffentliche Bibliothekstantieme Österreich
In diesem Bereich benötigen wir keine Meldung. Abgerechnet wird anhand der Entlehndaten der öffentlichen Bibliotheken, die an uns übermittelt werden.
Öffentliche Bibliothekstantieme Deutschland
Für die Höhe der Tantiemen ist die Anzahl der Entlehnungen maßgebend, die von unserer deutschen Schwestergesellschaft VG Wort in den allgemeinen öffentlichen Bibliotheken auf der Basis der gelieferten EDV-Daten ermittelt wird.
Öffentlicher Vortrag (Lesungen)
Veranstalter sind verpflichtet der AKM entsprechende Programmmeldungen zu erstatten. Die Meldungen der Bezugsberechtigten dienen der Ergänzung und Kontrolle.
Reprographievergütung
Um eine gerechte Verteilung sicherzustellen, beauftragt die Literar-Mechana in regelmäßigen Abständen unabhängige Marktforschungsinstitute mit Untersuchungen. Die Beobachtungen liefern Marktdaten über den Anteil und die Struktur der urheberrechtlich relevanten Kopien am gesamten Kopiervolumen in Österreich.
Die Literar-Mechana hat entsprechend diesen Ergebnissen für die einzelnen Gruppen geschützter Vorlagen „Verteilungstöpfe“ gebildet, aus denen nach Grundsätzen, die auf der mehr als zehnjährigen Verteilungspraxis unserer deutschen Schwestergesellschaft VG Wort basieren, die entsprechenden Anteile ausbezahlt werden.
Schulbuch
Die Ausschüttung erfolgt entsprechend den von den Verlagen gemeldeten Verkaufszahlen (Österreich) bzw. Auflagen (Deutschland).
Hörfunk und Fernsehen (Senderecht außerhalb Österreichs)
Nähere Informationen finden Sie im Bereich Hörfunk und Fernsehen.
Ton- und Bildtonträger
Nähere Informationen finden Sie im Bereich Ton- und Bildtonträger.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen:
Öffentliche Bibliothekstantieme Österreich: Elisabeth Bogensberger
Öffentliche Bibliothekstantieme Deutschland: Dr. Sandra Csillag
Öffentlicher Vortrag (Lesungen): Adelheid Pap
Reprographievergütung: Mag. Markus Hergeth
Schulbuch: Mag. Johanna Wachter
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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