Neues Mitgliederportal LIME4YOU
LIME4YOU, das neue Mitgliederportal der Literar-Mechana, steht nun seit Juni 2024 allen Urheber/innen (mit Ausnahme von Rechtsnachfolger/innen, Erwachsenenvertreter/inne/n und Bevollmächtigten sowie Verlagen) zur Verfügung. In LIME4YOU können Sie zunächst Ihre uns bekannt gegebenen Stammdaten einsehen und aktuell halten, im direkt angebundenen Online-Meldesystem Ihre Meldungen (in den Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Journalismus und Wissenschaft) vornehmen und über ein Kontaktformular Anliegen an uns richten.
Voraussichtlich ab Mitte 2025 im Zuge der Hauptabrechnung für das Jahr 2024 werden Sie in LIME4YOU auch Ihre Abrechnungen (Kontoauszüge) und Werknutzungsübersichten (Detaillierungen) abrufen und herunterladen sowie in den Werknutzungen nach verschiedenen Detailinformationen suchen können. Aktuelle Informationen, u.a. eine Anleitung zur Aktivierung Ihres Benutzerkontos, finden Sie auf unserer Homepage.
Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrecht
Der Erfolg von KI-Anwendungen basiert auf der Auswertung gigantischer Mengen urheberrechtlich geschützter Inhalte und damit der Ausbeutung menschlicher künstlerischer Leistungen. Generative Sprachmodelle produzieren mittels einer beispiellos großen Menge von urheberrechtlich geschützten Werken, die bereits im Vorfeld (bei ihrem „Training“) digitalisiert worden sind, ihre Ergebnisse. Es ist vollkommen unklar, auf welcher rechtlichen Grundlage die urheberrechtlich geschützten Werke derzeit verwendet werden.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, im österreichischen Urheberrechtsgesetz eine gesetzliche Vergütung zum angemessenen Ausgleich für die Nutzung der durch KI-Sprachmodelle entstehenden Nachteile für die Rechteinhaber/inn/en zu verankern. Nur, wenn ein Anknüpfungspunkt für die Geltendmachung der Vergütung im Inland besteht, ist auch gewährleistet, dass ausreichend Einnahmen zu Gunsten der österreichischen Autorinnen und Autoren erzielt werden können.