Wir verwenden für unsere Website Cookies. Sie geben uns Ihre Einwilligung hierzu, indem Sie auf Ich stimme zu klicken oder indem Sie diese Website weiter verwenden. Zusätzliche Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seit Oktober 2018 Bezugsberechtigte der Literar-Mechana um Zuschüsse zur Pensionsversicherung ansuchen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Grundvoraussetzung für alle Antragsberechtigten ist eine laufende GSVG-Versicherung (Journalist/inn/en, Wissenschaftler/innen) bzw. eine GSVG-Pflichtversicherung (Schriftsteller/innen, Dramatiker/innen, Drehbuchautor/inn/en, Übersetzer/innen, Verleger/innen) in der Pensionsversicherung. Zudem darf das steuerbare jährliche Einkommen für 2023 maximal € 32.559,15 nicht überschreiten.
Der Zuschuss zur SVA-PV-Vorschreibung entspricht dem von der SVA vorgeschriebenen Betrag (einschließlich aller Berichtigungen) jedoch maximal € 1.000,- pro Jahr und wird einmalig gesamt ausbezahlt. Alle wichtigen Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Informationsblatt.
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Petra Rauch-Schmithausen