Seit Oktober 2018 Bezugsberechtigte der Literar-Mechana um Zuschüsse zur Pensionsversicherung ansuchen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Grundvoraussetzung für alle Antragsberechtigten ist eine laufende GSVG-Versicherung (Journalist/inn/en, Wissenschaftler/innen) bzw. eine GSVG-Pflichtversicherung (Schriftsteller/innen, Dramatiker/innen, Drehbuchautor/inn/en, Übersetzer/innen, Verleger/innen) in der Pensionsversicherung. Zudem darf das steuerbare jährliche Einkommen für 2023 maximal € 32.559,15 nicht überschreiten.
Der Zuschuss zur SVA-PV-Vorschreibung entspricht dem von der SVA vorgeschriebenen Betrag (einschließlich aller Berichtigungen) jedoch maximal € 1.000,- pro Jahr und wird einmalig gesamt ausbezahlt. Alle wichtigen Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Informationsblatt.
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Petra Rauch-Schmithausen