Wissenschaft
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Wissenschaftliche Bibliothekstantieme
- Reprographievergütung
- Schulbuch
Meldungen Urheber/innen
Verlage haben auf Basis der Urheberrechtsnovelle 2021 und der aktuellen Verteilungsbestimmungen wie bisher Anspruch auf die gesetzlichen Vergütungsansprüche (Verlagsanteil). Für Werkmeldungen ab 1.1.2022 ist dafür keine ausdrückliche Zustimmung des Autors/der Autorin erforderlich. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Beteiligung des Verlags im Verlagsvertrag ausgeschlossen worden ist.
Die Meldung kann nur mehr über unser Online-Meldesystem vorgenommen werden. Eine Meldung in Form von Publikationslisten ist im Bereich Wissenschaft nicht möglich.
Detaillierte Informationen für Meldungen ab dem Erscheinungsdatum 1.1.2022 entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Urheber/innen.
Details zu Meldungen von Werken mit einem Erscheinungsdatum bis 31.12.2021 entnehmen Sie dem Informationsblatt gültig bis 31.12.2021.
Weitere Informationen finden Sie auch im Informationsblatt Verlage.
Bibliothekstantieme / Reprographievergütung
Autor/inn/en von erschienenen wissenschaftlichen Fach- und Sachbüchern oder von Beiträgen in solchen Büchern, von Broschüren, von Ergänzungslieferungen in Loseblattwerken oder von Beiträgen in erschienenen wissenschaftlichen und Fachzeitschriften steht unser Online-Meldesystem für den Bereich Wissenschaft zur Verfügung.
MELDEFRISTEN
Ein Werk kann ab 1. September des Erscheinungsjahres gemeldet werden. Zwischen dem Erscheinungsjahr und dem Jahr der Werkmeldung dürfen nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sein.
Die Meldefrist für Autor/inn/en endet jeweils am 31. Jänner.
Beispiel : Erscheinungsjahr 2022 Meldefrist ab 1.9 2022 bis 31.1.2025
Die Tantiemen für die bis zum 31.1. gemeldeten Publikationen werden bei der nachfolgenden Hauptabrechnung im Juni abgerechnet. Später eingelangte Meldungen können erst bei der Abrechnung im darauffolgenden Jahr nach Maßgabe der Verjährungsvorschriften abgerechnet werden.
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Mit der Meldung nehmen Sie an der Verteilung der VG Wort für Deutschland und der Verteilung der Literar-Mechana für Österreich teil.
CDs und DVDs, die ausschließlich als Lizenzprodukte auf den Markt kommen oder einen Kopierschutz aufweisen, können nicht gemeldet werden. Auch Beiträge auf Multimedia-CDs oder Multimedia-DVDs können nicht gemeldet werden.
Schulbuch
Die Ausschüttung erfolgt entsprechend den von den Verlagen gemeldeten Verkaufszahlen (Österreich) bzw. Auflagen (Deutschland).
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen:
Bibliothekstantieme / Reprographievergütung: Manuela Haas und Barbara Grill
Schulbuch: Mag. Johanna Wachter
Online-Meldesystem: IT-Abteilung
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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