Musiknoten
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Musiknoten für den Gemeindegesang im Gottesdienst
- Öffentliche Bibliothekstantieme
- Reprographievergütung
- Schulbuch
Meldungen Verlage
Mit dem Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages übertragen Sie uns die Wahrnehmung ganz bestimmter Rechte an Ihren Werken. Wir sind aufgrund dieses Vertrages berechtigt, in sehr beschränkten Bereichen (z.B. Schulbuch, Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Kirchen) im eigenen Namen Werknutzungsbewilligungen an Ihren Werken zu erteilen und dafür für Sie die Ihnen aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehenden Vergütungsansprüche geltend zu machen oder Werknutzungsbewilligungen zu erteilen.
In diesem Bereich benötigen wir keine Meldungen von Ihnen. Ergänzende Meldungen können aber der Kontrolle dienen.
So in Schulbüchern Ihres Verlagsprogramms fremde Texte oder Noten aufgenommen werden, finden Sie weitere Informationen hier.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen:
Reprographievergütung, Bibliothekstantieme: Dr. Sandra Csillag
Gemeindegesang im Gottesdienst: MMag. Winfried Edelmann
Schulbuch: Mag. Johanna Wachter
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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