Musiknoten
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Bibliothekstantieme
- Musiknoten für den Gemeindegesang im Gottesdienst
- Reprographievergütung
- Schulbuch
Meldungen Urheber/innen
Wir sind aufgrund des mit uns geschlossenen Wahrnehmungsvertrag Musiknoten berechtigt, in sehr beschränkten Bereichen (z.B. Schulbuch, Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Kirchen) im eigenen Namen Werknutzungsbewilligungen an Ihren Werken zu erteilen und dafür für Sie die Ihnen aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehenden Vergütungsansprüche geltend zu machen oder Werknutzungsbewilligungen zu erteilen.
In diesem Bereich benötigen wir keine Meldungen von Ihnen. Ergänzende Meldungen können aber der Kontrolle dienen.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen:
Bibliothekstantieme / Reprographievergütung: Dr. Sandra Csillag
Musiknoten für den Gemeindegesang im Gottesdienst: MMag. Winfried Edelmann
Schulbuch: Mag. Johanna Wachter