Schulbuch und Skripten
Das in diesem Bereich wahrgenommene Recht ist:
Meldungen Urheber/innen
Schulbuch
Auch als Autor/in von Schulbüchern schaffen Sie Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Wenn diese mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung). Diesen Anspruch nehmen wir für Sie wahr.
Um an der Ausschüttung teilzunehmen ist eine Meldung bis zum 31. März erforderlich, welche in Österreich erschienenen Schulbücher von Ihnen selbst verfasst worden sind. Die Abrechnung und Überweisung erfolgt im Juni/Juli anlässlich unserer Hauptabrechnung.
Weitere Details zur Meldung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Repro Schulbuch. Für Ihre Meldung benutzen Sie bitte das Meldeformular Repro Schulbuch.
Skripten
Auch als Autor/in von Skripten schaffen Sie Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Wenn diese mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung). Diesen Anspruch nehmen wir für Sie wahr.
Um an der Ausschüttung teilzunehmen ist eine Meldung bis zum 28. Februar erforderlich, welche Skripten Sie in welchem Umfang geschrieben haben. Die Abrechnung und Überweisung erfolgt im Rahmen der darauf folgenden Hauptabrechnung.
Weitere Details zur Meldung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Repro Skripten.
Für Ihre Meldung benutzen Sie bitte das Meldeformular Repro Skripten.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen:
Schulbuch: Mag. Johanna Wachter
Skripten: Petra Rauch-Schmithausen