Schulbuch und Skripten
Das in diesem Bereich wahrgenommene Recht ist:
Meldungen Verlage
Ausschüttungen an Verlage können nach Maßgabe der Verteilungsbestimmungen nur erfolgen, wenn die entsprechenden Rechte und Vergütungsansprüche dem Verlag vertraglich vom Autor/von der Autorin eingeräumt sind (§§ 2 (2) und 4 (6) im Musterverlagsvertrag). Die Verlage bestätigen dies gegenüber der Literar-Mechana im Zuge der Werkmeldungen („Garantieerklärung des Verlags“).
Weiters benötigen wir die ausdrückliche Zustimmung des Autors/der Autorin bei der Werkanmeldung. Liegt keine Meldung eines Autors/einer Autorin vor, erhält der Verlag eine Abrechnung, wenn das Werk vom Verlag ordnungsgemäß und rechtzeitig gemeldet worden ist und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Schulbuch und Lehrmedien
An Verlagstöpfen steht jedes Jahr eine Verteilsumme für Reprographievergütung (Schulbuch) zur Verfügung. Um an der Ausschüttung teilzunehmen, bedarf es einer Werkmeldung bei uns, die bis zum 15.12 des Erscheinungsjahres vorliegen muss.
Die für diese Sparte ermittelte Verteilungssumme wird halbiert. Eine Hälfte der Verteilungssumme wird zu gleichen Teilen als Sockelbetrag pro Schulbuch verteilt. Die zweite Hälfte der Verteilungssumme wird nach Maßgabe der Gesamtseitenanzahl (ohne Titelblatt und Leerseiten) verteilt.
So in Schulbüchern Ihres Verlagsprogramms fremde Texte oder Noten aufgenommen werden, finden Sie weitere Informationen hier.
Skripten
Skripten für das Studium an Universitäten, an Uni-Lehrgängen, an Fach- und Hochschulen sowie an ähnlichen Einrichtungen universitären Charakters nehmen bei angemessener Verbreitung an der Ausschüttung teil. Dazu bedarf es einer Werkmeldung bei uns, die bis zum 15.12 des Erscheinungsjahres vorliegen muss.
Die für diese Sparte ermittelte Verteilungssumme wird halbiert. Eine Hälfte der Verteilungssumme wird zu gleichen Teilen als Sockelbetrag pro Skripten verteilt. Die zweite Hälfte der Verteilungssumme wird nach Maßgabe der Gesamtseitenanzahl (ohne Titelblatt und Leerseiten) verteilt.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen:
Schulbuch und Lehrmedien: Mag. Johanna Wachter
Skripten: Petra Rauch-Schmithausen
Bitte beachten Sie, dass wir Tantiemenbeträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens aber zu jeder Abrechnung.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an Michaela Schwab oder Sylvia Hartmann.
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