Schulbuch und Skripten
Das in diesem Bereich wahrgenommene Recht ist:
Meldungen Verlage
Ausschüttungen an Verlage erfolgen nach Maßgabe der Verteilungsbestimmungen. Der Verlag erklärt zugleich jedes Jahr gegenüber der Literar-Mechana, dass ihm in Bezug auf die von ihm gemeldeten Publikationen die entsprechenden Rechte (insbesondere Vervielfältigungs-, Verbreitungsrecht, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, etc) eingeräumt worden sind und die Beteiligung des Verlags nicht ausgeschlossen worden ist bzw für welche dies gegebenenfalls erfolgt ist. Zudem erklärt der Verlag, dass er zur Rückerstattung bereit ist, wenn es sich nachträglich erweist, dass er für das jeweilige Werk zur Geltendmachung des Verlagsanteils nicht berechtigt gewesen ist („Garantieerklärung des Verlags“).
Liegt keine Meldung eines Autors/einer Autorin vor, ist in Bezug auf den Ausschluss der Beteiligung des Verlags die Erklärung des Verlags ausschlaggebend.
Schulbuch und Lehrmedien
An Verlagstöpfen steht jedes Jahr eine Verteilsumme für Reprographievergütung (Schulbuch) zur Verfügung. Um an der Ausschüttung teilzunehmen, bedarf es einer Werkmeldung bei uns, die bis zum 15.12 des Erscheinungsjahres vorliegen muss.
Die für diese Sparte ermittelte Verteilungssumme wird halbiert. Eine Hälfte der Verteilungssumme wird zu gleichen Teilen als Sockelbetrag pro Schulbuch verteilt. Die zweite Hälfte der Verteilungssumme wird nach Maßgabe der Gesamtseitenanzahl (ohne Titelblatt und Leerseiten) verteilt.
So in Schulbüchern Ihres Verlagsprogramms fremde Texte oder Noten aufgenommen werden, finden Sie weitere Informationen hier.
Skripten
Skripten für das Studium an Universitäten, an Uni-Lehrgängen, an Fach- und Hochschulen sowie an ähnlichen Einrichtungen universitären Charakters nehmen bei angemessener Verbreitung an der Ausschüttung teil. Dazu bedarf es einer Werkmeldung bei uns, die bis zum 28. Februar des Folgejahres vorliegen muss.
Die für diese Sparte ermittelte Verteilungssumme wird halbiert. Eine Hälfte der Verteilungssumme wird zu gleichen Teilen als Sockelbetrag pro Skripten verteilt. Die zweite Hälfte der Verteilungssumme wird nach Maßgabe der Gesamtseitenanzahl (ohne Titelblatt und Leerseiten) verteilt.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen:
Schulbuch und Lehrmedien: Mag. Johanna Wachter
Skripten: Petra Rauch-Schmithausen
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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