SKE (Sozialen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen)
Da die Literar-Mechana Ansprüche auf Speichermedienvergütung geltend macht, ist sie gesetzlich verpflichtet, für ihre Bezugsberechtigten sozialen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen (kurz: SKE) zu schaffen und diesen 50% der Gesamteinnahmen aus diesen Vergütungen abzüglich der darauf entfallenden Verwaltungskosten zuzuführen.
Aus den SKE werden unter anderem folgende Unterstützungsleistungen an Autor/inn/en und allgemeine Maßnahmen zur Förderung der künstlerischen Kreativität in Österreich finanziert:
Informationen zu allen Leistungen und Maßnahmen der SKE entnehmen Sie bitte den SKE Richtlinien.