Werkeregister
Die Literar-Mechana führt ein Werkeregister, das der Eintragung unveröffentlichter Sprachwerke zu Beweiszwecken dient.
Die Richtlinien für das Werkeregister enthalten die Bedingungen, unter denen der Eintrag vorgenommen werden kann. Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag und kann im Falle von Urheberrechtsverletzungen als formelles Beweismittel herangezogen werden.
HINWEIS:
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Das Urheberrecht entsteht - unabhängig von einer Eintragung im Werkeregister - mit dem Realakt der Schöpfung.
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Kontakt
Sollten Sie uns persönlich besuchen wollen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Cindy Zivkovic