Werkeregister
Die Literar-Mechana führt ein Werkeregister, das der Eintragung unveröffentlichter Sprachwerke zu Beweiszwecken dient.
HINWEIS:
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Das Urheberrecht entsteht - unabhängig von einer Eintragung im Werkeregister - mit dem Realakt der Schöpfung.
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Die Eintragung kann im Falle von Urheberrechtsverletzungen als formelles Beweismittel herangezogen werden.
Alle wichtigen Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Richtlinien Werkeregister.
Der Antrag auf Eintragung kann über das Online-Meldesystem „Werkeregister“ vorgenommen werden. Eine Mitgliedschaft bei der Literar-Mechana bzw. eine Registrierung für das Online-Meldesystem sind dafür nicht notwendig.
Die Eintragungsgebühr im Online-Werkeregister beträgt einheitlich € 30,--.
Ein analoger Eintrag in das Werkeregister ist ab 2025 nicht mehr möglich.
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Sylvia Stippinger-Hartmann