Internetpublikationen – Deutschland
Eine zusätzliche Meldung gedruckter wissenschaftlicher und Fachbücher sowie Beiträge gegenüber der VG Wort ist nicht erforderlich. Die erforderlichen Anmeldungen bei der VG Wort, wie auch die Ausschüttungen für Deutschland, wird von der Literar-Mechana vorgenommen.
Werke, die online erscheinen, müssen jedoch weiterhin der VG Wort gemeldet werden, um an der Verrechnung teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Meldungen (mit mind. 1.800 Anschlägen inkl. Leerzeichen, Gedichte sind ausgenommen) nur über das Online-Meldesystem der VG WORT unter http://tom.vgwort.de erfolgen können.
Hierfür ist eine einmalige Teilnahmeregistrierung erforderlich, wobei kein zusätzlicher Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der VG Wort nötig ist. Mithilfe der Karteinummer der VG Wort (die VG Wort-Nummer finden Sie auf den Kontoauszügen der Literar-Mechana) kann eine automatische Registrierung ohne weitere Rücksprache erfolgen (Die Zusammenarbeit zwischen Literar-Mechana und VG Wort ist über einen Gegenseitigkeitsvertrag geregelt, der bereits die erforderlichen Rechtsübertragungen enthält). Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie auch in diesem Bereich über die Literar-Mechana.
Informationen siehe: http://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html
Registrierungsanleitung: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf
Kontakt über VG Wort: Annette Wagner Tel.: +49/89/51412-84