Internetpublikationen – Deutschland
Eine zusätzliche Meldung gedruckter wissenschaftlicher und Fachbücher sowie Beiträge gegenüber der VG Wort ist nicht erforderlich. Die erforderlichen Anmeldungen bei der VG Wort, wie auch die Ausschüttungen für Deutschland, wird von der Literar-Mechana vorgenommen.
Werke, die online erscheinen, müssen jedoch weiterhin der VG Wort gemeldet werden, um an der Verrechnung teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Meldungen (mit mind. 1.800 Anschlägen) nur über das Online Meldesystem der VG WORT unter http://tom.vgwort.de erfolgen können. Hierfür ist eine einmalige Teilnahmeregistrierung erforderlich, bei der Sie bitte den Passus „Ich möchte nur in den Bereichen "Wissenschaft" / "Texte im Internet" melden“ markieren, wobei kein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der VG Wort erfolgt. (Die Zusammenarbeit zwischen Literar-Mechana und der VG Wort sind über einen Gegenseitigkeitsvertrag geregelt, der bereits die hierfür erforderlichen Rechtsübertragungen enthält). Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie auch in diesem Bereich über die Literar-Mechana.
Informationen siehe: http://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.htmlhttps://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf
Kontakt über VG Wort: annette.wagner@vgwort.de Tel.: +49/89/51412-84
Bitte beachten Sie, dass wir Tantiemenbeträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens aber zu jeder Abrechnung.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an Michaela Schwab oder Sylvia Hartmann.
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