Verteilungssparten
Die Literar-Mechana rechnet in folgenden Verteilungssparten ab:
- Hörfunk und Fernsehen
- Belletristik und Lyrik
- Zeitungsjournalismus (Zeitungen, Illustrierte, Tages- und Wochenzeitschriften, Publikumszeitschriften)
- Schulbuch und Skripten
- Wissenschaft
- Ton- und Bildtonträger
- Musiknoten
- Weblogs
Um an der Verteilung teilzunehmen, müssen Sie mit uns einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben. Die Verteilung erfolgt gemäß den Verteilungsbestimmungen unserer Gesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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