Weblogs
Das in diesem Bereich wahrgenommene Recht ist:
Weblogs (Österreich)
Seit 1. Jänner 2019 verteilt die Literar-Mechana den auf Weblogs entfallenden Anteil aufgrund der ordnungsgemäßen Meldungen der Autor/inn/en. Meldefähig sind dabei jene Weblogs von Privatpersonen, die journalistisch oder literarisch aufbereitete Aufzeichnungen und Texte enthalten und die geforderten Voraussetzungen erfüllen, unabhängig davon, ob sie frei oder nur gegen Entgelt zugänglich sind.
Der Betreiber oder Medieninhaber des Weblogs muss einen Firmensitz in Österreich oder eine österreichische Meldeadresse haben.
Nicht berücksichtigt werden Weblogs, die nicht von Privatpersonen stammen. Dazu zählen Verkaufsplattformen, Kurznachrichtendienste, soziale Netzwerke, Firmenwebseiten und -blogs, Universitäts-/Institutswebseiten und Vereinsseiten; auch Seiten mit Servicecharakter (z.B. Wetterdienste, Serviceseiten - dazu zählen unter anderem klassische Reiseblogs - sowie Seiten, die Produktbewerbungen und -bewertungen enthalten) sind nicht meldefähig.
Alle Voraussetzungen und wichtigen Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Weblogs.
Meldefrist ist jeweils der 31. Dezember des Jahres. Beiträge können bis zu drei Jahre rückwirkend gemeldet werden.
Beispiel:
Beiträge mit
Erscheinungsjahr 2021 sind meldefähig
von 1.1.2021 bis 31.12.2023
Für die Meldung benutzen Sie bitte das Meldeformular Repro Weblogs und Meldung Repro Weblogs - Beitragsliste (Excel-Formular)
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Mag. Johanna Wachter
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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Internetpublikationen – Deutschland
Eine zusätzliche Meldung gedruckter wissenschaftlicher und Fachbücher sowie Beiträge gegenüber der VG Wort ist nicht erforderlich. Die erforderlichen Anmeldungen bei der VG Wort, wie auch die Ausschüttungen für Deutschland, wird von der Literar-Mechana vorgenommen.
Werke, die online erscheinen, müssen jedoch weiterhin der VG Wort gemeldet werden, um an der Verrechnung teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Meldungen (mit mind. 1.800 Anschlägen inkl. Leerzeichen, Gedichte sind ausgenommen) nur über das Online-Meldesystem der VG WORT unter http://tom.vgwort.de erfolgen können.
Hierfür ist eine einmalige Teilnahmeregistrierung erforderlich, wobei kein zusätzlicher Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der VG Wort nötig ist. Mithilfe der Karteinummer der VG Wort (die VG Wort-Nummer finden Sie auf den Kontoauszügen der Literar-Mechana) kann eine automatische Registrierung ohne weitere Rücksprache erfolgen (Die Zusammenarbeit zwischen Literar-Mechana und VG Wort ist über einen Gegenseitigkeitsvertrag geregelt, der bereits die erforderlichen Rechtsübertragungen enthält). Die Ausschüttungen für Deutschland erhalten Sie auch in diesem Bereich über die Literar-Mechana.
Informationen siehe: http://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html
Registrierungsanleitung: https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf
Kontakt über VG Wort:
Annette Wagner Tel.: +49/89/51412-84