Hörfunk und Fernsehen
Die in diesem Bereich wahrgenommenen Rechte sind:
- Mechanisches Vervielfältigung (große und kleine Rechte)
- Öffentliche Wiedergabe (große und kleine Rechte)
- Rechte der Weitersendung (Kabel-TV, Mobile-TV und IP-TV)
- Speichermedienvergütung
Meldungen Verlage
Da Werke, die im Fernsehen ausgestrahlt werden, unterschiedlicher Art sein können, sind sämtliche Werke Werkkategorien zugeordnet. Maßgeblich für die Höhe des Entgelts ist auch der ausstrahlende Fernsehsender. Daher haben wir eine Einstufung der Sendeanstalten vorgenommen.
Sind mehrere Bezugsberechtigte an einem Werk beteiligt sind, ziehen wir in der Regel unsere festen Verteilungsschlüssel zur Entgeltberechnung heran. Wir übersenden Ihnen aber Anfragekarten, auf denen Sie uns eigene Verteilungsschlüssel bekannt geben können, die von unseren festen Verteilungsschlüsseln abweichen. Wenn die Anfragekarten nicht zurückschickt werden, wird automatisch der angenommene Aufteilungsschlüssel übernommen.
Österreich und Ausland
Die Literar-Mechana verteilt die Erträge in der Sparte öffentliche Wiedergabe (Zweitwiedergabe in Gaststätten, Hotels etc.) aufgrund der ihr vom ORF vertragsgemäß laufend übersandten, nach Sekunden gestoppten Sprecherzeiten und Ablauflisten und aufgrund von Recherchen in einschlägigen Programmzeitschriften oder unter Zuhilfenahme von digitalisierten Programmdatenbanken. Dabei werden grundsätzlich die vom ORF zugleich mit der Abrechnung laufend übersandten Sprecherzeiten und Ablauflisten herangezogen.
ATV, Puls4, Servus TV, Österreich und Sixx Österreich werden nur auf Meldung der Bezugsberechtigten verrechnet.
Zur Kontrolle und zur Ergänzung benötigen wir von den Rechteinhabenden Fernsehmeldungen beziehungsweise Hörfunkmeldungen. Benutzen Sie bitte dafür folgende Formulare.
Fernsehen
- Dokumentation, Lyrik, Prosa
- Comedy, FS-Film, Kabarett, Kasperlspiel, Sketch, Spielfilm, Spielszenen, Theaterstück, Zeichentrickfilm
- Comedy in Serie, FS-Serie, Kabarett in Serie, Zeichentrickserie
Hörfunk
Deutschland
Sollte es sich um Fernseh- oder Hörfunksendungen handeln, die in der BRD ausgestrahlt werden, senden wir Ihnen eigene Formulare unserer deutschen Schwestergesellschaft VG Wort zu. Die Meldung muss in diesem Bereich jedenfalls auf deren Originalformularen erfolgen. Bitte schicken Sie die ausgefüllten Formulare an uns, wir leiten diese dann an die VG Wort weiter. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Ausfüllen der VG Wort-Formulare.
Fristen
Inlandssendungen sind anzumelden bis zum
- 31. März des Folgejahres für die Hauptabrechnung
- 3. November für die Nachverrechnung
Sendungen in Deutschland sind anzumelden bis zum
- 15. Jänner des Folgejahres für die Nachverrechnung
Deutsche Ausstrahlungen werden von der VG Wort erst ab dem Beitrittsjahr vergütet.
Alle anderen Auslandsendungen und alle anderen später einlangenden Meldungen werden bei der nächstmöglichen Abrechnung berücksichtigt.
Bezugsberechtigte, auch neu hinzugekommene, können ihre Meldungen für drei Jahre rückwirkend abgegeben.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen für Rückfragen:
Hörfunk (Inland): Ewa Skoczen, Tina Wunsch
Fernsehen (Inland): Elisabeth Auer, Petra Hoffmann, Tina Wunsch
Fernsehen (3-Sat): Petra Hoffmann
Hörfunk & Fernsehen (Ausland): Elisabeth Auer
Bitte beachten Sie, dass wir Beträge erst dann auszahlen, wenn mehr als € 10,-- auf dem Tantiemenkonto aufgebucht sind. Andernfalls wird das Guthaben bei der nächstfolgenden Abrechnung zur Gänze überwiesen. Ungeachtet der Höhe des auf dem Tantiemenkonto aufgebuchten Betrags erfolgt eine Auszahlung der Beträge jedenfalls nach drei Jahren. Einen Kontoauszug erhalten sie im Falle eines Guthabens zu jeder Abrechnung, sofern sich der Kontostand seit der letzten Benachrichtigung verändert hat.
Auf ausdrücklichen Wunsch zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aber auch vor Erreichen von € 10,-- aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Buchhaltung.
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