Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrecht
Der Erfolg von KI-Anwendungen basiert auf der Auswertung gigantischer Mengen urheberrechtlich geschützter Inhalte und damit der Ausbeutung menschlicher künstlerischer Leistungen. Generative Sprachmodelle produzieren mittels einer beispiellos großen Menge von urheberrechtlich geschützten Werken, die bereits im Vorfeld (bei ihrem „Training“) digitalisiert worden sind, ihre Ergebnisse. Es ist vollkommen unklar, auf welcher rechtlichen Grundlage die urheberrechtlich geschützten Werke derzeit verwendet werden.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, im österreichischen Urheberrechtsgesetz eine gesetzliche Vergütung zum angemessenen Ausgleich für die Nutzung der durch KI-Sprachmodelle entstehenden Nachteile für die Rechteinhaber/inn/en zu verankern. Nur, wenn ein Anknüpfungspunkt für die Geltendmachung der Vergütung im Inland besteht, ist auch gewährleistet, dass ausreichend Einnahmen zu Gunsten der österreichischen Autorinnen und Autoren erzielt werden können.