Gerätevergütung Rückforderung
Wird ein Vervielfältigungsgerät vor der Veräußerung an den Letztverbraucher ins Ausland ausgeführt, kann die geleistete Gerätevergütung von der Literar-Mechana zurückgefordert werden.
Dafür sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw Daten anzugeben :
- Einkaufsrechnung des österreichischen Handelsbetriebes (vom Hersteller oder Importeur)
- Verkaufsrechnung des Handelsbetriebes an den Händler bzw. Verbraucher im Ausland mit Angabe des Gerätetyps (Kopiergerät, Faxgerät, Scanner, Drucker, Multifunktionsgerät) und der genauen Modellbezeichnung
- die Seriennummer ist anzugeben, soweit sie erfasst ist (anderenfalls ist der Nachweis der Identität der Geräte auf andere geeignete Weise zu erbringen)
- Lieferscheine über den Bezug der Waren durch den Handelsbetrieb
- Lieferscheine über die Verbringung der Waren vom Handelsbetrieb an den ausländischen Kunden
- Nachweis des Zahlungseingangs beim österreichischen Handelsbetrieb
- Vorlage der Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke (nur bei einer Ausfuhr an einen Händler oder Verbraucher in einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ist).
Kontakt
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Petra Geroldinger-Lawlor