Gerätevergütung Rückforderung
Wird ein Vervielfältigungsgerät vor der Veräußerung an den Letztverbraucher ins Ausland ausgeführt, kann die geleistete Gerätevergütung von der Literar-Mechana zurückgefordert werden.
Dafür sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw Daten anzugeben :
- Einkaufsrechnung des österreichischen Handelsbetriebes (vom Hersteller oder Importeur)
- Verkaufsrechnung des Handelsbetriebes an den Händler bzw. Verbraucher im Ausland mit Angabe des Gerätetyps (Kopiergerät, Faxgerät, Scanner, Drucker, Multifunktionsgerät) und der genauen Modellbezeichnung
- die Seriennummer ist anzugeben, soweit sie erfasst ist (anderenfalls ist der Nachweis der Identität der Geräte auf andere geeignete Weise zu erbringen)
- Lieferscheine über den Bezug der Waren durch den Handelsbetrieb
- Lieferscheine über die Verbringung der Waren vom Handelsbetrieb an den ausländischen Kunden
- Nachweis des Zahlungseingangs beim österreichischen Handelsbetrieb
- Vorlage der Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke (nur bei einer Ausfuhr an einen Händler oder Verbraucher in einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ist).